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Erklärung zur Barrierefreiheit

(gemäß Gesetzesdekret Nr. 82 vom 27. Mai 2022 – Umsetzung des European Accessibility Act)

Promozione Alberghiera Soc. Coop. verpflichtet sich, ihre Website gemäß dem Gesetzesdekret Nr. 82 vom 27. Mai 2022, das die Richtlinie (EU) 2019/882 (European Accessibility Act) umsetzt, mit der Verpflichtung zur Einhaltung der technischen Norm UNI CEI EN 301549:2021 (und damit der WCAG 2.1 AA).
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website: https://www.riminiurlaub.it/

KONFORMITÄTSSTATUS

Teilweise konform

Diese Website entspricht teilweise den Anforderungen an die Barrierefreiheit gemäß den Anhängen I, II und III des Gesetzesdekrets Nr. 82 vom 27. Mai 2022, das den European Accessibility Act umsetzt.

Bewertung der Website-Barrierefreiheit

Am 28. April 2026 haben wir eine Bewertung durchgeführt, wobei wir automatisierte Tools (Lighthouse – Punktzahl auf den verschiedenen Seiten zwischen 97/100 und 85/100 für Desktop-Geräte und zwischen 94/100 und 78/100 für mobile Geräte) sowie manuelle Überprüfungen eingesetzt haben.
Es handelt sich um eine vorläufige und indikative Bewertung, die nicht alle Anforderungen des Gesetzesdekrets 82/2022 abdeckt und keine vollständige technische Prüfung gemäß den Standards des European Accessibility Act ersetzt.

NICHT BARRIEREFREIE INHALTE

Nichteinhaltung des Gesetzesdekrets 82/2022

Unzureichender Kontrast zwischen Text und Hintergrund: In einigen Bereichen der Website entspricht der Farbkontrast nicht den Mindestanforderungen an die Barrierefreiheit gemäß Anhang I des Gesetzesdekrets 82/2022. Dies hängt vom bestehenden grafischen Layout ab, dessen Änderung eine erhebliche Neugestaltung erfordern würde, die in dieser Phase im Hinblick auf die Unternehmensgröße und die verfügbaren Ressourcen eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne von Art. 14 Abs. 4 des Gesetzesdekrets 82/2022 darstellen würde.
Vorübergehende Lösung: Die Website enthält ein Barrierefreiheits-Widget, mit dem Nutzer visuelle Anpassungen vornehmen können (Kontrastverstärkung, Textgröße, gut lesbare Schriftarten), um diese Probleme vorübergehend zu beheben.
Verkleinerte Textgröße: In einigen Bereichen der Website ist die Schriftgröße für Nutzer mit Sehbehinderungen möglicherweise zu klein. Dies ist auf das ursprüngliche Design zurückzuführen, dessen Änderung eine vollständige Neugestaltung erfordern würde, was derzeit als unverhältnismäßiger Aufwand im Verhältnis zu den verfügbaren Unternehmensressourcen angesehen wird.
Vorübergehende Lösung: Das Barrierefreiheits-Widget ermöglicht es den Nutzern, den Text zu vergrößern und die Darstellung an ihre Bedürfnisse anzupassen.

Barrierefreie Alternativen

Um alternative Versionen von nicht barrierefreien Inhalten oder spezifische Unterstützung zu erhalten, können Sie sich über die unten angegebenen Kanäle an unseren Support wenden.

ERSTELLUNG DER ERKLÄRUNG

Diese Erklärung wurde am 28. April 2026 verfasst.
Die Erklärung basiert auf: einer intern durchgeführten Selbstbewertung.
Letzte Überprüfung am 28. April 2026.

SO SENDEN SIE MELDUNGEN

Um Fälle von Nichteinhaltung der Anforderungen des Gesetzesdekrets 82/2022 zu melden oder Informationen zur Barrierefreiheit anzufordern, können Sie eine Meldung an folgende Adresse senden:

E-Mail: info@promozionealberghiera.it – Tel.: 0541 305858 – Ansprechpartner:

Sie können auch das Kontaktformular auf der Website nutzen.
Antwortfristen: Wir verpflichten uns, innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Meldung zu antworten.

RECHTSBEHELFSVERFAHREN

Sollte innerhalb von 30 Tagen keine Antwort oder eine unbefriedigende Antwort auf Meldungen bezüglich der Barrierefreiheit eingehen, können Sie sich an die AgID wenden, die als zuständige Behörde für die Überwachung der Anwendung des Gesetzesdekrets 82/2022 zuständig ist.

INFORMATIONEN ZUR WEBSITE

• Veröffentlichungsdatum der Website: November 2018.
• Es wurden Usability-Tests durchgeführt: JA – Interne Selbsteinschätzung.
• Verwendetes CMS: WORDPRESS.

ZUSÄTZLICHE ANMERKUNGEN

Diese Erklärung wird regelmäßig auf der Grundlage der umgesetzten Verbesserungen und der durchgeführten Überprüfungen aktualisiert. Das Ziel des Unternehmens ist es, ein Höchstmaß an Barrierefreiheit zu gewährleisten, im Sinne der Inklusion und des universellen Zugangs gemäß den Anforderungen des Gesetzesdekrets 82/2022 und innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fristen.