(gemäß Gesetzesdekret vom 27. Mai 2022, Nr. 82 – Umsetzung des European Accessibility Act)
Die Promozione Alberghiera Soc. Coop. ist bestrebt, ihre Website im Einklang mit dem Gesetzesdekret vom 27. Mai 2022, Nr. 82, barrierefrei zugänglich zu machen. Mit diesem Gesetz wird die Richtlinie (EU) 2019/882 (European Accessibility Act) umgesetzt; zugleich besteht die Verpflichtung zur Einhaltung der technischen Norm UNI CEI EN 301549:2021 (und damit der WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA).
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website: https://www.riminiurlaub.it/
STAND DER VEREINBARKEIT MIT DEN ANFORDERUNGEN
Teilweise konform
Diese Website ist teilweise konform mit den Barrierefreiheitsanforderungen gemäß den Anhängen I, II und III des Gesetzesdekrets vom 27. Mai 2022, Nr. 82, zur Umsetzung des European Accessibility Act.
Bewertung der Barrierefreiheit der Website
Zum 28. April 2026 wurde eine Bewertung der Website unter Einsatz automatisierter Prüfwerkzeuge (Lighthouse – Bewertung einzelner Seiten zwischen 97/100 und 85/100 für Desktop-Geräte sowie zwischen 94/100 und 78/100 für mobile Endgeräte) sowie ergänzender manueller Prüfungen durchgeführt.
Es handelt sich hierbei um eine teilweise und indikative Bewertung, die nicht sämtliche Anforderungen des Gesetzesdekrets Nr. 82/2022 abdeckt und eine vollständige technische Prüfung nach den Standards des European Accessibility Act nicht ersetzt.
NICHT BARRIEREFREIE INHALTE
Nichteinhaltung des Gesetzesdekrets 82/2022
• Unzureichender Kontrast zwischen Text und Hintergrund: Einzelne Bereiche der Website weisen Farbkontraste auf, die nicht den Mindestanforderungen gemäß Anhang I des Gesetzesdekrets Nr. 82/2022 entsprechen. Dies ist auf das bestehende grafische Layout zurückzuführen, dessen Anpassung eine wesentliche Neugestaltung erfordern würde. Eine solche Maßnahme würde derzeit im Sinne von Art. 14 Abs. 4 des Gesetzesdekrets Nr. 82/2022 unter Berücksichtigung der Unternehmensgröße und der verfügbaren Ressourcen eine unverhältnismäßige Belastung darstellen.
→ Vorübergehende Lösung: Die Website stellt ein Barrierefreiheits-Widget zur Verfügung, das den Nutzerinnen und Nutzern visuelle Anpassungen (Erhöhung des Kontrasts, Anpassung der Textgröße, Verwendung gut lesbarer Schriftarten) ermöglicht, um die genannten Einschränkungen vorübergehend zu kompensieren.
• Zu geringe Schriftgrößen: In bestimmten Bereichen der Website sind die verwendeten Schriftgrößen für Nutzerinnen und Nutzer mit Sehbeeinträchtigungen möglicherweise unzureichend. Auch dies ist auf das ursprüngliche Design zurückzuführen, dessen Änderung derzeit eine wesentliche Neugestaltung erfordern würde und als unverhältnismäßige Belastung im Verhältnis zu den verfügbaren Ressourcen bewertet wird.
→ Vorübergehende Lösung: Das Barrierefreiheits-Widget ermöglicht eine Vergrößerung der Textdarstellung sowie eine individuelle Anpassung der Anzeige entsprechend den persönlichen Bedürfnissen.
Barrierefreie Alternativen
Zur Anforderung alternativer, barrierefreier Inhalte oder zur Inanspruchnahme spezifischer Unterstützung können Sie sich über die nachstehend angegebenen Kontaktmöglichkeiten an den Support wenden.
ERSTELLUNG DIESER ERKLÄRUNG
Diese Erklärung wurde am 28. April 2026 erstellt.
Die Erklärung basiert auf einer Bewertung durch Bewebbi Srl.
Letzte Überprüfung am 28. April 2026.
MELDUNG VON BARRIEREN
Zur Mitteilung von Fällen der Nichteinhaltung der Anforderungen des Gesetzesdekrets Nr. 82/2022 oder zur Einholung von Informationen zur Barrierefreiheit können Sie sich an folgende Stelle wenden:
E-Mail: info@promozionealberghiera.it – Tel.: 0541 305858 – Ansprechpartner: Marzia Arrigoni
Alternativ steht das auf der Website bereitgestellte Kontaktformular zur Verfügung.
Bearbeitungsfrist: Es wird angestrebt, innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Meldung eine Antwort zu erteilen.
DURCHSETZUNGSVERFAHREN
Erfolgt innerhalb von 30 Tagen keine Antwort oder ist die Antwort auf eine Mitteilung zur Barrierefreiheit nicht zufriedenstellend, kann die zuständige Aufsichtsbehörde kontaktiert werden: AgID (Agenzia per l’Italia Digitale), zuständig für die Überwachung der Anwendung des Gesetzesdekrets Nr. 82/2022.
INFORMATIONEN ZUR WEBSITE
• Datum der Veröffentlichung der Website: November 2018.
• Durchführung von Usability-Tests: JA.
• Verwendetes Content-Management-System: WordPress.
ZUSÄTZLICHE HINWEISE
Diese Erklärung wird regelmäßig aktualisiert, um den Stand der umgesetzten Verbesserungen sowie die Ergebnisse durchgeführter Überprüfungen widerzuspiegeln. Ziel des Unternehmens ist es, ein möglichst hohes Maß an Barrierefreiheit im Sinne von Inklusion und universellem Zugang zu gewährleisten, im Einklang mit den Anforderungen des Gesetzesdekrets Nr. 82/2022 und unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgesehenen Fristen.